Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 16.05.2008 aufgehoben

§ 9 - Verordnung über die Umlegung der Kosten des Bundesaufsichtsamtes für den Wertpapierhandel der Jahre 1994 bis 1997 (BAAWPKostV k.a.Abk.)

V. v. 21.11.1997 BGBl. I S. 2746; aufgehoben durch Artikel 5 G. v. 08.05.2008 BGBl. I S. 810
Geltung ab 29.11.1997; FNA: 4110-4-3 Börsenvorschriften
|

§ 9 Erstattungspflichtige nach § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 des Wertpapierhandelsgesetzes


§ 9 wird in 1 Vorschrift zitiert

(1) Der Erstattungsbetrag bemißt sich bei den Erstattungspflichtigen nach § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 des Wertpapierhandelsgesetzes nach dem Verhältnis des Börsenumsatzes nach § 11 Abs. 1 Satz 3 des Wertpapierhandelsgesetzes des Erstattungspflichtigen zum Gesamtbetrag der Börsenumsätze aller Erstattungspflichtigen dieser Gruppe.

(2) Maßgebend ist der Börsenumsatz im Erstattungsjahr.

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers



 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitierungen von § 9 Verordnung über die Umlegung der Kosten des Bundesaufsichtsamtes für den Wertpapierhandel der Jahre 1994 bis 1997

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 9 BAAWPKostV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BAAWPKostV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 1 BAAWPKostV Anwendungsbereich
... Zeitraum vom 1. August 1994 bis 31. Dezember 1997 werden nach Maßgabe der §§ 2 bis 9 auf die Erstattungspflichtigen nach § 11 Abs. 1 Satz 1 des Wertpapierhandelsgesetzes in der ...


Vorschriftensuche

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Updates | Web-Widget | RSS-Feed