Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 16.05.2008 aufgehoben

§ 10 - Verordnung über die Umlegung der Kosten des Bundesaufsichtsamtes für den Wertpapierhandel der Jahre 1994 bis 1997 (BAAWPKostV k.a.Abk.)

V. v. 21.11.1997 BGBl. I S. 2746; aufgehoben durch Artikel 5 G. v. 08.05.2008 BGBl. I S. 810
Geltung ab 29.11.1997; FNA: 4110-4-3 Börsenvorschriften
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§ 10 Inkrafttreten



Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.



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