Anlage 1 - Atomrechtliche Deckungsvorsorge-Verordnung (AtDeckV)

neugefasst durch B. v. 21.01.2022 BGBl. I S. 118, 744
Geltung ab 01.03.1977; FNA: 751-1-2 Kernenergie
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Anlage 1 Regeldeckungssumme bei Kernbrennstoffen in Millionen Euro


Anlage 1 wird in 2 Vorschriften zitiert

Masse der
Kernbrennstoffe*)
PlutoniumUran 233 über 20 % mit
Uran 235
angereichertes Uran
bis einschließlich
20 % mit Uran 235
angereichertes Uran
Natürliches Uran,
das Kernbrenn-
stoff ist
123456
bis 10 g 0,50,25--Für eine über die
Freigrenzen hin-
ausgehende
Masse
1. bis zu 10 Ton-
nen 0,5 je an-
gefangene
Tonne,
2. über 10 bis zu
100 Tonnen
0,125 je ange-
fangene wei-
tere Tonne,
3. über 100 Ton-
nen 0,0125 je
angefangene
weitere Tonne
bis zu einem
Höchstbetrag
von 50, im Falle
der Beförderung
von 25.
über 10 g
bis 100 g
1,00,5--
über 100 g
bis 200 g
1,51,0--
über 200 g
bis 1 kg
5,05,02,50,5
über 1 kg
bis 100 kg
für jedes weitere
angefangene
Kilogramm
0,50,50,150,05
über 100 kg
bis 1.000 kg
für jede weiteren
angefangenen
10 Kilogramm
1,01,00,30,15
über 1.000 kg
für jede weiteren
angefangenen
100 Kilogramm
5,05,00,750,15

*)
Bei der Berechnung der Masse der Kernbrennstoffe ist nur der Massengehalt von Plutonium 239, von Plutonium 241, Uran 233 und Uran 235 zu berücksichtigen. Bei natürlichem Uran, das Kernbrennstoff ist, ist bei der Berechnung der Masse die Gesamtmasse des Urans maßgeblich.

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Zitierungen von Anlage 1 AtDeckV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 1 AtDeckV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AtDeckV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 8 AtDeckV Umgang und Beförderung (vom 02.01.2022)
... ergibt, bestimmt sich die Regeldeckungssumme 1. beim Umgang mit Kernbrennstoffen nach Anlage 1 , 2. beim Umgang mit sonstigen radioaktiven Stoffen nach Anlage 2, und zwar ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung der Atomrechtlichen Deckungsvorsorge-Verordnung
V. v. 20.01.2022 BGBl. I S. 73, 106
Artikel 1 AtDeckVÄndV Änderung der Atomrechtlichen Deckungsvorsorge-Verordnung
... Nach der Angabe zu § 22 werden die folgenden Angaben eingefügt: „ Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5  ...


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