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§ 3 - Personalstärkegesetz (PersStärkeG)
G. v. 20.12.1991
BGBl. I S. 2376
; zuletzt geändert durch
Artikel 8
G. v. 20.08.2021
BGBl. I S. 3932
Geltung ab 01.01.1992; FNA: 51-4
Rechtsstellung der Soldaten
1 weitere Fassung
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wird in 4 Vorschriften zitiert
Abschnitt I Dienstrecht
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§ 4
§ 3
§ 3 wird in
1 Vorschrift zitiert
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§ 3 PersStärkeG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3 PersStärkeG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
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,
anderen geltenden Titeln
,
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und in
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interne Verweise
§ 8 PersStärkeG
... den Fällen der Umwandlung des Dienstverhältnisses nach §
3
und der Verkürzung der Dienstzeit nach § 4 ist für die Versorgung die neu ...
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