Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 24.04.2006 aufgehoben

§ 2 - Verordnung zur Verlängerung der Frist in § 27 des Investitionsvorranggesetzes (InVorG§27VerlG k.a.Abk.)

§ 2 Inkrafttreten



Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.

 
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