Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 14.07.2016 aufgehoben

Eingangsformel - Verordnung über den Absatz von Rindfleisch aus staatlicher Lagerhaltung zu pauschal im voraus festgesetzten Preisen zum Zweck der Ausfuhr nach dritten Ländern (RindFlAusfV k.a.Abk.)

Eingangsformel



Auf Grund des § 7 Abs. 1 Satz 3 und Abs. 3 und des § 9 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen vom 31. August 1972 (BGBl. I S. 1617) die durch Artikel 38 Nr. 1 des Zuständigkeitsanpassungs-Gesetzes vom 18. März 1975 (BGBl. I S. 705) geändert worden sind, sowie auf Grund des § 10 Abs. 1 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen wird im Einvernehmen mit den Bundesministern der Finanzen und für Wirtschaft verordnet:



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