Änderung § 8 VRegV vom 26.11.2019

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§ 8 VRegV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 26.11.2019 geltenden Fassung
§ 8 VRegV n.F. (neue Fassung)
in der am 26.11.2019 geltenden Fassung
durch Artikel 5 G. v. 20.11.2019 BGBl. I S. 1724

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§ 8 Sicherung der Daten


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