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§ 1 - Gesetz über das Luftfahrt-Bundesamt (LFBAG k.a.Abk.)

G. v. 30.11.1954 BGBl. I S. 354; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 14.06.2021 BGBl. I S. 1766
Geltung ab 01.01.1964; FNA: 96-4 Luftverkehr
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§ 1



(1) Als Bundesoberbehörde für Aufgaben der Zivilluftfahrt wird das Luftfahrt-Bundesamt errichtet, das dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur untersteht.

(2) Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur bestimmt den Sitz des Luftfahrt-Bundesamts.





 

Frühere Fassungen von § 1 Gesetz über das Luftfahrt-Bundesamt

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 08.09.2015Artikel 579 Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
vom 31.08.2015 BGBl. I S. 1474
aktuell vorher 08.11.2006Artikel 332 Neunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
vom 31.10.2006 BGBl. I S. 2407
aktuellvor 08.11.2006früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 1 Gesetz über das Luftfahrt-Bundesamt

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 LFBAG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in LFBAG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Neunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 31.10.2006 BGBl. I S. 2407, 2007 I S. 2149
Artikel 332 9. ZustAnpV Gesetz über das Luftfahrt-Bundesamt
...  In § 1 Abs. 1 und 2, § 2 Abs. 1 Nr. 16 und Abs. 2 sowie § 3 Abs. 1 des Gesetzes über das ...

Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474; zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 3 G. v. 30.06.2017 BGBl. I S. 2147
Artikel 579 10. ZustAnpV Änderung des Gesetzes über das Luftfahrt-Bundesamt
...  In § 1 Absatz 1 und 2, § 2 Absatz 1 Nummer 16 und Absatz 2 sowie § 3 Absatz 1 des Gesetzes ...