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Synopse aller Änderungen des SaatG am 01.01.2023

Diese Gegenüberstellung vergleicht die jeweils alte Fassung (linke Spalte) mit der neuen Fassung (rechte Spalte) aller am 1. Januar 2023 durch Artikel 2 des VkBkmMoG geänderten Einzelnormen. Synopsen für andere Änderungstermine finden Sie in der Änderungshistorie des SaatG.

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

SaatG a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.01.2023 geltenden Fassung
SaatG n.F. (neue Fassung)
in der am 01.01.2023 geltenden Fassung
durch Artikel 2 Abs. 14 G. v. 20.12.2022 BGBl. I S. 2752

Gliederung

(Textabschnitt unverändert)

Abschnitt 1 Saatgutordnung
    Unterabschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
       § 1 Anwendungsbereich
       § 2 Begriffsbestimmungen
       § 3 Inverkehrbringen von Saatgut
       § 3a Inverkehrbringen von Vermehrungsmaterial
       § 3b Abgabe von Saatgut in besonderen Fällen
    Unterabschnitt 2 Anerkanntes Saatgut
       § 4 Voraussetzungen für die Anerkennung
       § 5 Ausführungsvorschriften für die Anerkennung
       § 6 Inverkehrbringen vor Abschluss der Prüfung auf Keimfähigkeit
       § 7 Prüfung des Feldbestandes und der Beschaffenheit des Saatgutes einer nicht zugelassenen Sorte
       § 8 Verpflichtungen des Saatguterzeugers
       § 9 Nachprüfung
       § 10 Im Ausland erzeugtes Saatgut
    Unterabschnitt 3 Standardsaatgut, Handelssaatgut und Behelfssaatgut
       § 11 Ermächtigungen
       § 12 Standardsaatgut
       § 13 Handelssaatgut
       § 14 Behelfssaatgut
    Unterabschnitt 3a Vermehrungsmaterial
       § 14a Ausführungsvorschriften für Vermehrungsmaterial
       § 14b Anerkennung von Vermehrungsmaterial von Obst
    Unterabschnitt 4 Einfuhr und Ausfuhr
       § 15 Einfuhr von Saatgut
       § 15a Einfuhr von Vermehrungsmaterial
       § 16 Gleichstellungen
       § 17 Einfuhrverbot für Pflanzgut von Kartoffel
       § 18 Ausnahmen
       § 19 Überwachung der Einfuhr
       § 19a Ausfuhr von Vermehrungsmaterial
    Unterabschnitt 5 Kennzeichnung, Verpackung
       § 20 Angabe der Sortenbezeichnung
       § 21 Verpackung und Kennzeichnung von Saatgut
       § 22 Ausführungsvorschriften für die Verpackung und Kennzeichnung von Saatgut
       § 22a Verpackung und Kennzeichnung von Vermehrungsmaterial
    Unterabschnitt 6 Verbot der Irreführung, Gewährleistung
       § 23 Verbot der Irreführung
       § 24 (weggefallen)
    Unterabschnitt 7 Sonstige Vorschriften der Saatgutordnung
       § 25 Zusätzliche Anforderungen für das Inverkehrbringen
       § 26 Saatgutmischungen
       § 27 Anzeige- und Aufzeichnungspflicht
       § 28 Durchführung in den Ländern
       § 29 Geschlossene Anbaugebiete
Abschnitt 2 Sortenordnung
    Unterabschnitt 1 Sortenzulassung
       § 30 Voraussetzungen für die Sortenzulassung
       § 31 Unterscheidbarkeit
       § 32 Homogenität
       § 33 Beständigkeit
       § 34 Landeskultureller Wert
       § 35 Sortenbezeichnung
       § 36 Dauer der Sortenzulassung
    Unterabschnitt 2 Bundessortenamt
       § 37 Aufgaben
       § 38 Sortenausschüsse und Widerspruchsausschüsse
       § 39 Zusammensetzung der Sortenausschüsse
       § 40 Zusammensetzung der Widerspruchsausschüsse
    Unterabschnitt 3 Verfahren vor dem Bundessortenamt
       § 41 Förmliches Verwaltungsverfahren
       § 42 Antrag auf Sortenzulassung
       § 43 Bekanntmachung des Antrags auf Sortenzulassung
       § 44 Prüfung
       § 45 Säumnis
       § 46 Antrag auf Eintragung als weiterer Züchter
       § 47 Sortenliste
       § 48 Übernahme der Erhaltungszüchtung
       § 49 Einsichtnahme
       § 50 Sortenerhaltung
       § 50a Sortenerhaltung bei Rebsorten
       § 51 Änderung der Sortenbezeichnung
       § 52 Beendigung der Sortenzulassung
       § 53 Ermächtigung zum Erlass von Verfahrensvorschriften
       § 54 Gebühren
    Unterabschnitt 4 In anderen Vertragsstaaten eingetragene Sorten
       § 55
Abschnitt 3 Andere Aufgaben des Bundessortenamtes
    § 56 Beschreibende Sortenliste
    § 57 Prüfung der Sortenechtheit in besonderen Fällen
    § 57a Gesamtliste der Obstsorten, gemeinsames Sortenverzeichnis
Abschnitt 4 Verfahren vor Gericht, Auskunftspflicht, Übermittlung von Daten und Bußgeldvorschriften
    § 58 Ausschluss der Berufung
    § 59 Auskunftspflicht
    § 59a Übermittlung von Daten
    § 60 Ordnungswidrigkeiten
Abschnitt 5 Schlussvorschriften
    § 61 Durchführung von Vorschriften der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union
    § 61a Sonderregelung für Rebenpflanzgut
(Text alte Fassung) nächste Änderung

    § 61b Verkündung von Rechtsverordnungen
(Text neue Fassung)

    § 61b (aufgehoben)
    § 62 Übergangsvorschrift
    § 62a (weggefallen)
    § 63 (Inkrafttreten)
(heute geltende Fassung) 
vorherige Änderung nächste Änderung

§ 61b Verkündung von Rechtsverordnungen




§ 61b (aufgehoben)


vorherige Änderung

Rechtsverordnungen nach diesem Gesetz können abweichend von § 2 Absatz 1 des Verkündungs- und Bekanntmachungsgesetzes im Bundesanzeiger verkündet werden.