interne Verweise§ 5 SchwHKlV Ordnungswidrigkeiten (vom 23.01.2019) ... Protokoll nicht oder nicht mindestens sechs Monate geordnet aufbewahrt oder 7. entgegen § 4 Absatz 1 einen Schweineschlachtkörper nicht, nicht richtig, nicht in der vorgeschriebenen Weise oder ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenErste Verordnung zur Änderung handelsklassenrechtlicher Vorschriften
V. v. 26.09.2011 BGBl. I S. 1914
Verordnung zur Änderung eier- und fleischhandelsrechtlicher Verordnungen
V. v. 17.06.2014 BGBl. I S. 793
Verordnung zur Änderung eier- und fleischhandelsrechtlicher Vorschriften
V. v. 04.01.2019 BGBl. I S. 2
Artikel 2 EiFlRÄndV Änderung der Schweineschlachtkörper-Handelsklassenverordnung ... Zeitpunkt der Erstellung mindestens sechs Monate lang geordnet aufzubewahren." 3. § 4 wird wie folgt gefasst: „§ 4 Kennzeichnung (1) Klassifizierte ... geordnet aufzubewahren." 3. § 4 wird wie folgt gefasst: „ § 4 Kennzeichnung (1) Klassifizierte Schweineschlachtkörper sind vom Klassifizierer ... nicht oder nicht mindestens sechs Monate geordnet aufbewahrt oder 7. entgegen § 4 Absatz 1 einen Schweineschlachtkörper nicht, nicht richtig, nicht in der vorgeschriebenen Weise oder ...
Verordnung zur Änderung marktordnungsrechtlicher Vorschriften
V. v. 10.03.2022 BGBl. I S. 428
Verordnung zur Durchführung des Fleischgesetzes und zur Änderung handelsklassenrechtlicher Vorschriften für Schlachtkörper von Rindern, Schweinen und Schafen
V. v. 12.11.2008 BGBl. I S. 2186
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