§ 3b Binnenlotsen
(1) Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung im Benehmen mit den beteiligten Ländern und nach Anhörung der beteiligten Verbände der Binnenschifffahrt sowie von Vertretern der beteiligten Lotsen die Entgelte für die Leistungen der Binnenlotsen in angemessener Höhe festzusetzen.
(2) Soweit und solange eine Festsetzung der Lotsenentgelte nach Absatz 1 in Kraft ist, dürfen andere als die festgesetzten Entgelte weder versprochen, noch gefordert, noch angenommen werden.
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interne Verweise§ 3e BinSchAufgG Übertragungsermächtigung (vom 21.03.2023) ... 1, auch in Verbindung mit Absatz 2 und 6, und Absatz 4, auch in Verbindung mit Absatz 6, und § 3b Absatz 1 können durch Rechtsverordnung auf die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt ...
§ 7 BinSchAufgG Bußgeldvorschriften (vom 05.05.2017) ... rechtzeitig führt. (3) Ordnungswidrig handelt ferner, wer als Binnenlotse entgegen § 3b Abs. 2 andere als die festgesetzten Entgelte fordert oder annimmt. (4) Die ...
Zitat in folgenden NormenBinnenschifffahrt-Übertragungsverordnung (BinSchÜbertragungsV)
Artikel 1 V. v. 18.12.2002 BGBl. I S. 4580; zuletzt geändert durch Artikel 34 V. v. 02.06.2016 BGBl. I S. 1257
§ 2 BinSchÜbertragungsV Lotsenentgelte (vom 04.06.2016) ... Bundeswasserstraße Rhein oberhalb Mannheim/Ludwigshafen durch Rechtsverordnung nach § 3b des Binnenschifffahrtsaufgabengesetzes im Benehmen mit den beteiligten Ländern und nach ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenDrittes Gesetz zur Änderung des Binnenschifffahrtsaufgabengesetzes
G. v. 25.04.2017 BGBl. I S. 962
Artikel 1 3. BinSchAufgGÄndG ... des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur." 5. In § 3b Absatz 1 , § 4 Absatz 2 Satz 1, § 6a Absatz 1 Satz 2, § 7 Absatz 6 Satz 2, § 12 Absatz 3 ... 1, auch in Verbindung mit Absatz 2 und 6, und Absatz 4, auch in Verbindung mit Absatz 6, und § 3b Absatz 1 können durch Rechtsverordnung auf die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt ...
Neunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 31.10.2006 BGBl. I S. 2407, 2007 I S. 2149
Zweites Gesetz zur Änderung schifffahrtsrechtlicher Vorschriften
G. v. 14.03.2023 BGBl. 2023 I Nr. 73
Zitate in aufgehobenen TitelnSchiffsvermessungsverordnung (SchVmV)
V. v. 05.07.1982 BGBl. I S. 916, 1169; aufgehoben durch Artikel 3 V. v. 20.12.2012 BGBl. I S. 2802
Eingangsformel SchVmV ... vom 10. Mai 1978 (BGBl. I S. 613) geändert worden ist, des § 3 Abs. 3 und § 3b Abs. 2 des Gesetzes über die Aufgaben des Bundes auf dem Gebiet der Binnenschiffahrt in der ...
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