Diese Verordnung regelt die Anforderungen an die Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen in einem guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand, die von einem Betriebsinhaber, der Direktzahlungen oder sonstige Stützungszahlungen im Sinne des §
1 Absatz 1 des
Direktzahlungen-Verpflichtungengesetzes beantragt, einzuhalten sind.
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Verordnung zur Änderung der Betriebsprämiendurchführungsverordnung, der InVeKoS-Verordnung, der Direktzahlungen-Verpflichtungenverordnung und der Seefischereiverordnung
V. v. 08.05.2008 BGBl. I S. 801
V. v. 20.04.2010 eBAnz AT44 2010 V1