§ 7a Verfahren bei grenzüberschreitenden Umweltauswirkungen
Für das Verfahren zur grenzüberschreitenden Umweltverträglichkeitsprüfung gelten die Vorschriften der Abschnitte 1 und 3 des Teils 5 des
Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung entsprechend.
Frühere Fassungen von § 7a AtVfV
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interne Verweise§ 5 AtVfV Inhalt der Bekanntmachung (vom 29.07.2017) ... einen Hinweis auf die Durchführung einer grenzüberschreitenden Beteiligung nach § 7a , 4. die Angabe, dass ein UVP-Bericht nach § 3 Absatz 2 vorgelegt wurde, ...
§ 16 AtVfV Inhalt des Genehmigungsbescheides (vom 29.07.2017) ... nach § 7 Absatz 4 Satz 1 des Atomgesetzes und die behördlichen Stellungnahmen nach § 7a sowie die Einwendungen der Öffentlichkeit nach den §§ 7 und 7a in der Entscheidung ... nach § 7a sowie die Einwendungen der Öffentlichkeit nach den §§ 7 und 7a in der Entscheidung berücksichtigt wurden oder auf welche Art und Weise ihnen anderweitig ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Anpassung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes und anderer Vorschriften an europa- und völkerrechtliche Vorgaben
G. v. 29.05.2017 BGBl. I S. 1298, 2018 I 471
Öffentlichkeitsbeteiligungsgesetz
G. v. 09.12.2006 BGBl. I S. 2819, 2007 BGBl. I S. 195
Artikel 4 ÖffBetG Änderung der Atomrechtlichen Verfahrensverordnung ... auf die Durchführung einer grenzüberschreitenden Beteiligung nach § 7a sowie die Angabe, welche Unterlagen nach § 3 vorgelegt wurden, enthalten. Ferner ist die ... über den Zugang zu Umweltinformationen zugänglich zu machen." 4. § 7a wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Satz 6 werden die Wörter „dort ...
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