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§ 1 - Gesetz zur Errichtung einer "Stiftung Jüdisches Museum Berlin" (JMBStiftG k.a.Abk.)

§ 1 Name, Sitz und Rechtsform der Stiftung



Unter dem Namen "Stiftung Jüdisches Museum Berlin" wird mit Sitz in Berlin eine rechtsfähige bundesunmittelbare Stiftung des öffentlichen Rechts errichtet. Die Stiftung entsteht mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes.

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