Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
- 1.
- Berufsbildung,
- 2.
- Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
- 3.
- Arbeits- und Tarifrecht, Arbeitsschutz,
- 4.
- Arbeitssicherheit, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung,
- 5.
- Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen,
- 6.
- Lesen und Anfertigen von technischen Unterlagen,
- 7.
- Auswählen von Werk- und Hilfsstoffen,
- 8.
- Be- und Verarbeiten von Werk- und Hilfsstoffen,
- 9.
- Behandeln und Veredeln von Oberflächen,
- 10.
- Einrichten und Bedienen von Maschinen und Anlagen,
- 11.
- Pflegen und Warten von Werkzeugen und Maschinen,
- 12.
- Vorbereiten des Polstergrunds,
- 13.
- Zuschneiden,
- 14.
- Polstern,
- 15.
- Beziehen,
- 16.
- Verzieren und Montieren,
- 17.
- Grundlagen der rechnergestützten Produktion,
- 18.
- Qualitätssicherung.