Änderung Anlage 2 SigV vom 15.08.2013

Ähnliche Seiten: alle Änderungen durch Artikel 2 BGebGEG am 15. August 2013 und Änderungshistorie der SigV

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

Anlage 2 SigV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 15.08.2013 geltenden Fassung
Anlage 2 SigV n.F. (neue Fassung)
in der am 15.08.2013 geltenden Fassung
durch Artikel 2 Abs. 136 G. v. 07.08.2013 BGBl. I S. 3154

(Text alte Fassung) nächste Änderung

Anlage 2 (zu § 12) Kosten


(Text neue Fassung)

Anlage 2 (zu § 12) Gebühren


vorherige Änderung nächste Änderung

Kosten für Amtshandlungen nach § 22 Abs. 1 des Signaturgesetzes

1.1 Kosten nach § 22 Abs. 1 Nr. 1 des Signaturgesetzes

Kosten-

nummer | Amtshandlung | Euro



Gebühren für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen nach § 22 Absatz 1 des Signaturgesetzes

1.1 Gebühren nach § 22 Abs. 1 Nr. 1 des Signaturgesetzes

Gebühren-

nummer | Individuell zurechenbare öffentliche Leistung | Euro

(Textabschnitt unverändert)

1 | Prüfung und Erteilung einer Akkreditierung nach § 15 Abs. 1 des Signa-
turgesetzes | Gebühr nach
Zeitaufwand

2 | Ablehnung eines Antrages auf Akkreditierung nach § 15 Abs. 4 des
Signaturgesetzes oder Rücknahme oder Widerruf einer Akkreditierung
nach § 15 Abs. 5 des Signaturgesetzes | Gebühr nach
Zeitaufwand

3 | Vollständige oder teilweise Zurückweisung eines Widerspruchs im
Rahmen des Verfahrens nach § 15 Abs. 1 bis 6 des Signaturgesetzes | 2.500

4 | Überprüfung von Prüfberichten und Bestätigungen nach § 15 Abs. 2
des Signaturgesetzes | 3.500

5 | Maßnahmen im Falle des Widerrufs oder der Rücknahme einer Akkre-
ditierung oder im Falle der Einstellung der Tätigkeit eines akkreditierten
Zertifizierungsdiensteanbieters nach § 15 Abs. 6 des Signaturgesetzes | Gebühr nach
Zeitaufwand

6 | Prüfungen und andere Maßnahmen nach § 19 des Signaturgesetzes | Gebühr nach
Zeitaufwand

vorherige Änderung nächste Änderung


1.2 Kosten nach § 22 Abs. 1 Nr. 2 des Signaturgesetzes

Kosten-

nummer | Amtshandlung | Euro




1.2 Gebühren nach § 22 Abs. 1 Nr. 2 des Signaturgesetzes

Gebühren-

nummer | Individuell zurechenbare öffentliche Leistung | Euro

7 | Ausstellung eines qualifizierten Zertifikates sowie dessen Sperrung nach
§ 16 Abs. 1 des Signaturgesetzes | 500

8 | Ausstellung einer Bescheinigung nach § 16 Abs. 3 des Signaturgesetzes | 500

vorherige Änderung nächste Änderung


1.3 Kosten nach § 22 Abs. 1 Nr. 3 des Signaturgesetzes

Kosten-

nummer | Amtshandlung | Euro




1.3 Gebühren nach § 22 Abs. 1 Nr. 3 des Signaturgesetzes

Gebühren-

nummer | Individuell zurechenbare öffentliche Leistung | Euro

| Erteilung einer Anerkennung als Bestätigungsstelle oder Prüf- und
Bestätigungsstelle nach § 18 Abs. 1 des Signaturgesetzes nach |

9 | a) § 15 Abs. 2 des Signaturgesetzes | 2.500

10 | b) § 15 Abs. 7 des Signaturgesetzes | 2.500

11 | c) § 17 Abs. 3 des Signaturgesetzes | 1.000

| Ablehnung eines Antrages auf Anerkennung oder Rücknahme oder
Widerruf einer Anerkennung für Tätigkeiten nach |

12 | a) § 15 Abs. 2 des Signaturgesetzes | 2.500

13 | b) § 15 Abs. 7 des Signaturgesetzes | 2.500

14 | c) § 17 Abs. 4 des Signaturgesetzes | 1.000

15 | Vollständige oder teilweise Zurückweisung eines Widerspruchs im
Rahmen des Verfahrens nach § 18 Abs. 1 des Signaturgesetzes | 1.000

vorherige Änderung nächste Änderung


1.4 Kosten nach § 22 Abs. 1 Nr. 4 des Signaturgesetzes

Kosten-

nummer | Amtshandlung | Euro




1.4 Gebühren nach § 22 Abs. 1 Nr. 4 des Signaturgesetzes

Gebühren-

nummer | Individuell zurechenbare öffentliche Leistung | Euro

16 | Bearbeitung einer Anzeige nach § 4 Abs. 2 und 3 des Signaturgesetzes
und erstmalige Überprüfung der Einhaltung des Signaturgesetzes und
dieser Verordnung nach § 19 des Signaturgesetzes | Gebühr nach
Zeitaufwand

17 | Stichprobenartige Prüfungen im Rahmen der Aufsicht nach § 19 Abs. 1
des Signaturgesetzes im Falle der Feststellung eines Verstoßes gegen
die für den Betrieb eines Zertifizierungsdienstes maßgeblichen Vor-
schriften des Signaturgesetzes oder dieser Verordnung | Gebühr nach
Zeitaufwand

18 | Anlassbezogene Prüfungen und andere Maßnahmen nach § 19 Abs. 1
des Signaturgesetzes im Falle eines Verstoßes gegen die für den
Betrieb eines Zertifizierungsdienstes maßgeblichen Vorschriften des
Signaturgesetzes oder dieser Verordnung | Gebühr nach
Zeitaufwand

vorherige Änderung nächste Änderung


1.5 Kosten nach § 23 Abs. 1 des Signaturgesetzes

Kosten-

nummer | Amtshandlung | Euro




1.5 Gebühren nach § 23 Abs. 1 des Signaturgesetzes

Gebühren-

nummer | Individuell zurechenbare öffentliche Leistung | Euro

19 | Bearbeitung einer Anzeige nach § 18 Abs. 1 Satz 1 dieser Verordnung
einschließlich der Aufnahme in das Zertifikatsverzeichnis nach § 18
Abs. 1 Satz 4 dieser Verordnung | Gebühr nach
Zeitaufwand


2. Stundensätze und Km-Pauschale für Kfz-Einsatz

vorherige Änderung

Kosten-
nummer | Stundensatz/Km-Pauschale | Euro



Gebühren-
nummer | Stundensatz/Km-Pauschale | Euro

20 | Beamte des höheren Dienstes oder vergleichbare Angestellte | 125

21 | Beamte des gehobenen Dienstes oder vergleichbare Angestellte | 95

22 | Beamte des mittleren Dienstes oder vergleichbare Angestellte | 69

23 | Kraftfahrzeugeinsatz | 0,70
Euro/km






Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Updates | Web-Widget | RSS-Feed