Zitierungen von § 1 Verordnung über den Ersatz von Aufwendungen der Kreditinstitute

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 KredInstAufwV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in KredInstAufwV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 4 KredInstAufwV Umsatzsteuer
... hat Anspruch auf Ersatz der auf seine Kostenerstattung gemäß §§ 1 bis 3 entfallenden ...
 
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Zitat in folgenden Normen

Einführungsgesetz zum Aktiengesetz
G. v. 06.09.1965 BGBl. I S. 1185; zuletzt geändert durch Artikel 14 G. v. 11.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 354
§ 26j EGAktG Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (vom 01.01.2020)
... 67a bis 67c, auch in Verbindung mit § 125 Absatz 1, 2 und 5 des Aktiengesetzes ist § 1 der Verordnung über den Ersatz von Aufwendungen der Kreditinstitute sinngemäß ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG)
G. v. 30.07.2009 BGBl. I S. 2479
Artikel 15 ARUG Änderung der Verordnung über den Ersatz von Aufwendungen der Kreditinstitute
... § 1 Nr. 3 der Verordnung über den Ersatz von Aufwendungen der Kreditinstitute vom 17. Juni 2003 ...

Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II)
G. v. 12.12.2019 BGBl. I S. 2637
Artikel 2 ARUG II Änderung des Einführungsgesetzes zum Aktiengesetz
... 67a bis 67c, auch in Verbindung mit § 125 Absatz 1, 2 und 5 des Aktiengesetzes ist § 1 der Verordnung über den Ersatz von Aufwendungen der Kreditinstitute sinngemäß ...


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