Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Abschnitt 3 - Sachenrechts-Durchführungsverordnung (SachenR-DV)


Abschnitt 3 Inkrafttreten

§ 14 Inkrafttreten



Diese Verordnung tritt am 11. Januar 1995 in Kraft.


Schlußformel



Der Bundesrat hat zugestimmt.

 
Anzeige