Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2015 aufgehoben
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Eingangsformel - Sachverständigenprüfverordnung (SachvPrüfV)

V. v. 19.04.2002 BGBl. I S. 1456, 1573; aufgehoben durch Artikel 1 Nr. 7 V. v. 16.12.2015 BGBl. I S. 2345
Geltung ab 30.04.2002; FNA: 7631-1-33 Versicherungsaufsichtsrecht
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Eingangsformel



Auf Grund des § 55a Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 in Verbindung mit Abs. 2 des Versicherungsaufsichtsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Dezember 1992 (BGBl. 1993 I S. 2) und in Verbindung mit § 1 der Verordnung zur Übertragung der Zuständigkeit zum Erlass von Rechtsverordnungen nach § 55a Abs. 1 des Versicherungsaufsichtsgesetzes auf das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen vom 10. Juli 1986 (BGBl. I S. 1094), von denen § 55a Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 durch Artikel 1 Abs. 2 Nr. 24 Buchstabe c des Gesetzes vom 21. Dezember 2000 (BGBl. I S. 1857) eingefügt worden ist, verordnet das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen im Benehmen mit den Aufsichtsbehörden der Länder und nach Anhörung des Versicherungsbeirates:



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