Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2015 aufgehoben
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IV. - Anordnung zur Übertragung disziplinarrechtlicher Befugnisse im Bereich der Deutschen Post AG (DeutschePostAGDiszAnO k.a.Abk.)

A. v. 13.11.2001 BGBl. I S. 3355; aufgehoben durch § 7 A. v. 03.12.2015 BGBl. I S. 2189
Geltung ab 01.01.2002; FNA: 2031-4-3 Disziplinarrecht
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IV. Erlass von Widerspruchsbescheiden


IV. hat 1 frühere Fassung

Die Befugnis zum Erlass von Widerspruchsbescheiden in Disziplinarverfahren gegen Beamtinnen und Beamte sowie Ruhestandsbeamtinnen und Ruhestandsbeamte wird gemäß § 42 Abs. 1 Satz 2 des Bundesdisziplinargesetzes der Service Niederlassung HR Deutschland in Köln übertragen.


Text in der Fassung der Anordnung Anordnung zur Änderung der Anordnung zur Übertragung disziplinarrechtlicher Befugnisse im Bereich der Deutschen Post AG A. v. 10. Oktober 2007 BGBl. 2008 I S. 1769 m.W.v. 1. August 2007

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Frühere Fassungen von IV. Anordnung zur Übertragung disziplinarrechtlicher Befugnisse im Bereich der Deutschen Post AG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.08.2007 (29.08.2008)Anordnung Anordnung zur Änderung der Anordnung zur Übertragung disziplinarrechtlicher Befugnisse im Bereich der Deutschen Post AG
vom 10.10.2007 BGBl. 2008 I S. 1769

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



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