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§ 3 - ZKBS-Verordnung (ZKBSV)

neugefasst durch B. v. 05.08.1996 BGBl. I S. 1232; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 12.08.2019 BGBl. I S. 1235
Geltung ab 08.11.1990; FNA: 2121-60-1-2 Apotheken- und Arzneimittelwesen, Gifte
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§ 3 Mitglieder und stellvertretende Mitglieder



(1) Die Tätigkeit in der Kommission wird ehrenamtlich ausgeübt. Die Mitglieder und die stellvertretenden Mitglieder erhalten Ersatz ihrer Reisekosten nach dem Bundesreisekostenrecht sowie eine Sitzungsentschädigung.

(2) Die Mitglieder und die stellvertretenden Mitglieder können durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft ihre Mitgliedschaft jederzeit beenden.



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Frühere Fassungen von § 3 ZKBSV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 08.09.2015Artikel 56 Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
vom 31.08.2015 BGBl. I S. 1474
aktuell vorher 08.11.2006Artikel 354 Neunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
vom 31.10.2006 BGBl. I S. 2407
aktuellvor 08.11.2006früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 3 ZKBSV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3 ZKBSV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ZKBSV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Neunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 31.10.2006 BGBl. I S. 2407, 2007 I S. 2149
Artikel 354 9. ZustAnpV ZKBS-Verordnung
... und Soziales" ersetzt. 2. In § 2 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2, § 3 Abs. 2, § 15 Abs. 1 und § 16 Satz 2 werden jeweils die Wörter ...

Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474; zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 3 G. v. 30.06.2017 BGBl. I S. 2147
Artikel 56 10. ZustAnpV Änderung der ZKBS-Verordnung
...  In § 1 Absatz 3 Nummer 1, § 2 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2, § 3 Absatz 2, § 15 Absatz 1 sowie § 16 Satz 2 der ZKBS-Verordnung in der Fassung der ...