§ 3 Sachkundenachweis für die Abgabe von Pflanzenschutzmitteln und für die Beratung über deren Anwendung
(1) Für den Nachweis der erforderlichen fachlichen Kenntnisse für die Abgabe von Pflanzenschutzmitteln im Einzelhandel oder die Ausübung einer anzeigepflichtigen Tätigkeit nach §
9 des
Pflanzenschutzgesetzes gelten die §§
1 und
2 entsprechend mit folgender Maßgabe:
- 1.
- Abweichend von § 2 Abs. 2 wird durch die Prüfung festgestellt, ob der Prüfling die für eine sachgerechte Unterrichtung des Erwerbers über die Anwendung der Pflanzenschutzmittel und die damit verbundenen Gefahren erforderlichen fachlichen Kenntnisse hat.
- 2.
- Die zuständige Behörde kann auch eine bestandene Prüfung nach § 13 Abs. 2 der Gefahrstoffverordnung vom 26. August 1986 (BGBl. I S. 1470) in der bis zum 31. Oktober 1993 gültigen Fassung oder eine Prüfung nach § 5 Abs. 2 der Chemikalien-Verbotsverordnung als Nachweis der erforderlichen fachlichen Kenntnisse anerkennen, wenn die Kenntnisse nach Nummer 1 Gegenstand der Prüfung gewesen sind.
(2) Der Nachweis der erforderlichen fachlichen Kenntnisse wird ferner erbracht durch die Vorlage
- 1.
- eines Zeugnisses über ein abgeschlossenes Hochschulstudium der Pharmazie,
- 2.
- einer Erlaubnis zur Ausübung der Tätigkeit unter der Berufsbezeichnung pharmazeutisch-technischer Assistent oder pharmazeutisch-technische Assistentin,
- 3.
- eines Zeugnisses über eine bestandene Abschlussprüfung in den in Anlage 1 Abschnitt D aufgeführten Berufen.
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interne Verweise§ 1a PflSchSachkV Anerkennung der Befähigungsnachweise aus anderen Mitgliedstaaten bei dauerhafter Tätigkeit (vom 13.07.2010) ... ein Staatsangehöriger eines anderen Mitgliedstaates eine in § 1 Absatz 1 oder § 3 Absatz 1 genannte Tätigkeit auf Dauer im Anwendungsbereich dieser Verordnung aus, gilt der ... verfügen, 2. ist die Tätigkeit nach § 1 Absatz 1 oder § 3 Absatz 1 in dem Mitgliedstaat, in dem der Staatsangehörige diese Tätigkeit bisher ... zu erhalten, 3. ist die Tätigkeit nach § 1 Absatz 1 oder § 3 Absatz 1 in dem Mitgliedstaat, in dem der Staatsangehörige diese Tätigkeit bisher ...
§ 6 PflSchSachkV Inkrafttreten ... dieser Verordnung können die für die Nachweise nach § 1 Abs. 1 oder § 3 erforderlichen Abschlußzeugnisse vorgelegt, Prüfungen abgelegt und Anerkennungen ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen
G. v. 06.12.2011 BGBl. I S. 2515
Zweite Verordnung zur Änderung der Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung
V. v. 02.07.2010 BGBl. I S. 872
Artikel 1 2. PflSchSachkVÄndV ... ein Staatsangehöriger eines anderen Mitgliedstaates eine in § 1 Absatz 1 oder § 3 Absatz 1 genannte Tätigkeit auf Dauer im Anwendungsbereich dieser Verordnung aus, gilt der ... verfügen, 2. ist die Tätigkeit nach § 1 Absatz 1 oder § 3 Absatz 1 in dem Mitgliedstaat, in dem der Staatsangehörige diese Tätigkeit bisher ... zu erhalten, 3. ist die Tätigkeit nach § 1 Absatz 1 oder § 3 Absatz 1 in dem Mitgliedstaat, in dem der Staatsangehörige diese Tätigkeit bisher ... vorübergehend oder gelegentlich eine Tätigkeit nach § 1 Absatz 1 oder § 3 Absatz 1 im Anwendungsbereich dieser Verordnung aus, gilt der Nachweis der erforderlichen ... kann auch in Form von Auswahlfragen (Multiple Choice) erfolgen." 4. § 3 Absatz 3 wird aufgehoben. 5. In Anlage 1 Abschnitt A wird der Punkt am Ende durch ein ... 6. In Anlage 2 wird der Klammerzusatz „(zu § 1 Abs. 5 und § 3 Abs. 1)" durch den Klammerzusatz „(zu § 1 Absatz 3, § 1a Absatz 4, § 1b ... den Klammerzusatz „(zu § 1 Absatz 3, § 1a Absatz 4, § 1b Absatz 2 und § 3 Absatz 1)" ...
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