Artikel 4 - Verordnung zur Änderung umschulungs- und fortbildungsrechtlicher Vorschriften (UmFoBRÄndV k.a.Abk.)

V. v. 18.05.2004 BGBl. I S. 1002; Geltung ab 28.05.2004
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Artikel 4 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


Artikel 4 ändert mWv. 31. Dezember 2007 SchädlBekUV

(1) Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

(2) Die Verordnung über die berufliche Umschulung zum Geprüften Schädlingsbekämpfer/zur Geprüften Schädlingsbekämpferin vom 18. Februar 1997 (BGBl. I S. 275), zuletzt geändert durch Artikel 1 dieser Verordnung, tritt am 31. Dezember 2007 außer Kraft.



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