§ 10 Milch von Schlachtkühen
Milch von Kühen, die auf Schlachtviehmärkten oder Schlachtstätten aufgestellt sind, darf nur abgegeben oder verwertet werden, wenn sie einer Hitzebehandlung unterzogen wurde, durch die Tierseuchenerreger abgetötet werden.
interne Verweise§ 25 ViehVerkV ... einer Schlachtstätte abtreibt, 5. (weggefallen) 6. entgegen § 10 nicht ausreichend erhitzte Milch abgibt oder verwertet, 7. entgegen § 13 ein Tier ...
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