Anlage - Fernstraßenbauprivatfinanzierungs-Bestimmungsverordnung (FStrPrivFinBestV)

V. v. 20.06.2005 BGBl. I S. 1686
Geltung ab 25.06.2005; FNA: 9290-11-3 Gebühren im Straßenverkehr

Anlage (zu § 1) Privatfinanzierte Abschnitte von Bundesfernstraßen



lfd.
Nr.
BezeichnungStreckenabschnittBundesland
1Warnow-Tunnel (im Stadtgebiet
der Hansestadt Rostock)
Bundesstraße B 103n zwischen
Straßenkilometer 1+040 und
Straßenkilometer 3+160
Mecklenburg-Vorpommern
2Herrentunnel (im Stadtgebiet der
Hansestadt Lübeck)
Bundesstraße B 104 zwischen
Straßenkilometer 6+034,11
westlich der Trave und
Straßenkilometer 8+051,08
östlich der Trave
Schleswig-Holstein




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