Auf Tiermärkte, Viehhöfe, Tierausstellungen oder Veranstaltungen ähnlicher Art, Viehsammelstellen und Schlachtstätten und auf die dort jeweils aufgestellten Tiere finden die §§
18 bis 30 Anwendung, soweit nicht in den §§
63 bis 65 etwas anderes bestimmt ist.
§ 65 TierSG ... dass es alsbald geschlachtet werden soll (Schlachtvieh), von Maßnahmen nach den §§ 62 bis 64 betroffen ist und die Art der Krankheit es gestattet, kann der Besitzer der erkrankten oder ...
§ 79 TierSG (vom 15.12.2010) ... Tierseuchen ausgeht, nach Maßgabe der §§ 18 bis 30, auch in Verbindung mit § 62 , und der §§ 63 bis 65 sowie 3. nach Maßgabe des § 78 sowie ... der §§ 16, 17, 17b Abs. 1 Nr. 4, §§ 18 bis 30, auch in Verbindung mit § 62 , der §§ 63 bis 65 und des § 78 treffen, soweit durch Rechtsverordnung eine Regelung ...
§ 79a TierSG ... § 17f, 4. der §§ 18 bis 30, auch in Verbindung mit § 62 , oder der §§ 63 bis 65, 5. des § 73a oder 6. ...
neugefasst durch B. v. 15.10.2018 BGBl. I S. 1665, 2664
V. v. 10.07.2006 BGBl. I S. 1452
V. v. 08.05.2013 BGBl. I S. 1207
V. v. 10.02.2006 BGBl. I S. 328