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Anlage 3 - Handelsregisterverordnung (HRV)

V. v. 12.08.1937 RMBl. S. 515; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 22.02.2023 BGBl. 2023 I Nr. 51
Geltung ab 01.10.1937; FNA: 315-20 Freiwillige Gerichtsbarkeit
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Anlage 3 (zu § 33 Absatz 5) Muster für Registerbekanntmachungen



[Bezeichnung des zuständigen Gerichts],

Aktenzeichen: [Registernummer]

[Anlass der Bekanntmachung]

[ggf. Datum der Eintragung]

[Registernummer], [Firma], [Rechtsform], [Sitz],

[Inhalt der Bekanntmachung]

Tag der Registerbekanntmachung: [Datum].





 

Frühere Fassungen von Anlage 3 HRV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.08.2022Artikel 7 Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG)
vom 05.07.2021 BGBl. I S. 3338
aktuell vorher 01.11.2008Artikel 13 Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG)
vom 23.10.2008 BGBl. I S. 2026
aktuell vorher 01.01.2007Artikel 5 Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG)
vom 10.11.2006 BGBl. I S. 2553
aktuellvor 01.01.2007früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von Anlage 3 HRV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 3 HRV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in HRV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 33 HRV Registerbekanntmachungen nach § 10 Absatz 3 des Handelsgesetzbuchs (vom 01.08.2022)
...  (5) Die Registerbekanntmachungen sind möglichst nach dem Muster in Anlage 3 abzufassen. Der Tag der Registerbekanntmachung ist durch die bekanntmachende Stelle ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG)
G. v. 10.11.2006 BGBl. I S. 2553
Artikel 5 EHUG Änderung von Registerverordnungen
... V wird aufgehoben. 35. Die Anlagen 1 und 2 werden aufgehoben. 36. Anlage 3 wird wie folgt gefasst: „Anlage 3 (zu § 33 Abs. 3) Muster für ... und 2 werden aufgehoben. 36. Anlage 3 wird wie folgt gefasst: „Anlage 3 (zu § 33 Abs. 3) Muster für Bekanntmachungen Amtsgericht Charlottenburg - ...

Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG)
G. v. 23.10.2008 BGBl. I S. 2026
Artikel 13 MoMiG Änderung der Handelsregisterverordnung
... durch die Angabe „§ 13e Abs. 2 Satz 5 Nr. 3" ersetzt. 6a. Die Anlage 3 wird wie folgt gefasst: „Anlage 3 (zu § 33 Abs. 3) Muster für ... Nr. 3" ersetzt. 6a. Die Anlage 3 wird wie folgt gefasst: „Anlage 3 (zu § 33 Abs. 3) Muster für Bekanntmachungen Amtsgericht Charlottenburg -  ...

Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG)
G. v. 05.07.2021 BGBl. I S. 3338; zuletzt geändert durch Artikel 10 G. v. 20.07.2022 BGBl. I S. 1166
Artikel 7 DiRUG Änderung der Handelsregisterverordnung
... es nicht. (5) Die Registerbekanntmachungen sind möglichst nach dem Muster in Anlage 3 abzufassen. Der Tag der Registerbekanntmachung ist durch die bekanntmachende Stelle ... dass keine gezielte Suche nach natürlichen Personen möglich ist." 16. Anlage 3 wird wie folgt gefasst: „Anlage 3 (zu § 33 Absatz 5) Muster für ... möglich ist." 16. Anlage 3 wird wie folgt gefasst: „ Anlage 3 (zu § 33 Absatz 5) Muster für Registerbekanntmachungen [Bezeichnung des ...