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Zitierungen von § 87 GWB

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 87 GWB verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GWB selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 88 GWB Klageverbindung (vom 19.01.2021)
... der Klage nach § 87 kann die Klage wegen eines anderen Anspruchs verbunden werden, wenn dieser im rechtlichen oder ... oder unmittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem Anspruch steht, der bei dem nach § 87 zuständigen Gericht geltend zu machen ist; dies gilt auch dann, wenn für die Klage wegen ...
§ 89 GWB Zuständigkeit eines Landgerichts für mehrere Gerichtsbezirke (vom 07.11.2023)
... ermächtigt, durch Rechtsverordnung bürgerliche Rechtsstreitigkeiten, für die nach § 87 ausschließlich die Landgerichte zuständig sind, einem Landgericht für die Bezirke ...
§ 91 GWB Kartellsenat beim Oberlandesgericht (vom 13.10.2023)
... und die Beschwerde gegen sonstige Entscheidungen in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten nach § 87 sowie über Verbandsklagen nach dem Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz, die Ansprüche ... dem Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz, die Ansprüche und Rechtsverhältnisse in den in § 87 aufgeführten bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten betreffen. ...
§ 93 GWB Zuständigkeit für Berufung und Beschwerde (vom 19.01.2021)
... und die Beschwerde gegen sonstige Entscheidungen in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten nach § 87 ...
§ 94 GWB Kartellsenat beim Bundesgerichtshof (vom 13.10.2023)
... der Oberlandesgerichte (§ 84); 3. in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten nach § 87 a) über die Revision einschließlich der Nichtzulassungsbeschwerde gegen ... dem Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz, die Ansprüche und Rechtsverhältnisse in den in § 87 aufgeführten bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten betreffen, a) über die ...
 
Zitat in folgenden Normen

Gerichtsverfassungsgesetz (GVG)
neugefasst durch B. v. 09.05.1975 BGBl. I S. 1077; zuletzt geändert durch Artikel 14a G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 109
§ 95 GVG (vom 07.11.2023)
... § 51 Absatz 3 Satz 3 oder § 81 Absatz 1 Satz 2 des Genossenschaftsgesetzes oder nach § 87 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen , es sei denn, es handelt sich um kartellrechtliche Auskunfts- oder Schadensersatzansprüche ...

Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (SGB V)
Artikel 1 G. v. 20.12.1988 BGBl. I S. 2477, 2482; zuletzt geändert durch Artikel 35 G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 108
§ 69 SGB V Anwendungsbereich (vom 19.01.2021)
... 2 Nummer 1, 2 Buchstabe a und Nummer 6 bis 11, Absatz 3 Nummer 1 und 2 sowie die §§ 81a bis 95 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen gelten für die in Absatz 1 genannten ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

FGG-Reformgesetz (FGG-RG)
G. v. 17.12.2008 BGBl. I S. 2586; zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v. 30.07.2009 BGBl. I S. 2449
Artikel 22 FGG-RG Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes
... § 51 Abs. 3 Satz 3 oder nach § 81 Abs. 1 Satz 2 des Genossenschaftsgesetzes, § 87 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen und § 13 Abs. 4 des ...

Achtes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
G. v. 26.06.2013 BGBl. I S. 1738; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 01.06.2017 BGBl. I S. 1416
Artikel 1 8. GWB-ÄndG Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
... 2 gelten in Ansehung der Herausgabe von Unterlagen entsprechend." 44. In § 87 Satz 1 und 2 werden jeweils die Wörter „Artikels 81 oder 82 des Vertrages zur ...

Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG)
G. v. 22.12.2010 BGBl. I S. 2262
Artikel 1 AMNOG Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
... 80, 81 Absatz 2 Nummer 1, 2a und 6, Absatz 3 Nummer 1 und 2, Absatz 4 bis 10 und §§ 82 bis 95 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen gelten für die in Absatz 1 genannten ...
Artikel 3 AMNOG Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
... (BGBl. I S. 1480) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 87 Satz 3 wird aufgehoben. 2. In § 116 Absatz 3 Satz 1 werden das Semikolon und der ...

Gesetz über die Durchsetzung der Verbraucherschutzgesetze bei innergemeinschaftlichen Verstößen
G. v. 21.12.2006 BGBl. I S. 3367
Artikel 3 VSchDGEinfG Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
... verwerten. Beweisverwertungsverbote bleiben unberührt." 2. In § 87 werden a) in Absatz 1 die Absatzbezeichnung „(1)" gestrichen und  ...
Artikel 6 VSchDGEinfG Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes
... durch die Wörter „, § 2 des Spruchverfahrensgesetzes, § 87 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen und § 13 Abs. 4 des ...

Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen und anderer Gesetze
G. v. 25.10.2023 BGBl. 2023 I Nr. 294
Artikel 1 GWBuaÄndG Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
... die Angabe „Satz 6" durch die Angabe „Satz 8" ersetzt. 17. In § 87 Satz 1 und 2 werden jeweils nach dem Wort „Wirtschaftsraum" die Wörter „oder der Artikel ...
Artikel 2 GWBuaÄndG Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes
... § 51 Absatz 3 Satz 3 oder § 81 Absatz 1 Satz 2 des Genossenschaftsgesetzes oder nach § 87 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen , es sei denn, es handelt sich um kartellrechtliche Auskunfts- oder Schadensersatzansprüche ...

Gesetz zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes und des Arbeitsgerichtsgesetzes
G. v. 26.03.2008 BGBl. I S. 444
Artikel 1 SGGuaÄndG Änderung des Sozialgerichtsgesetzes
...  11. § 51 Abs. 2 Satz 2 wird wie folgt gefasst: „§ 87 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen findet keine Anwendung." 12. ...

GWB-Digitalisierungsgesetz
G. v. 18.01.2021 BGBl. I S. 2
Artikel 1 GWBDigiG Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
... der Unternehmensvereinigung betragen." 31. In § 88 wird die Angabe „ § 87 Absatz 1" durch die Angabe „§ 87" ersetzt. 32. § 89b wird wie ... 31. In § 88 wird die Angabe „§ 87 Absatz 1" durch die Angabe „ § 87 " ersetzt. 32. § 89b wird wie folgt geändert: a) In Absatz 5 ... 63 Absatz 4" durch die Angabe „§ 73 Absatz 4" und die Angabe „ § 87 Absatz 1" durch die Angabe „§ 87" ersetzt. 35. In § 92 Absatz ... 73 Absatz 4" und die Angabe „§ 87 Absatz 1" durch die Angabe „ § 87 " ersetzt. 35. In § 92 Absatz 1 Satz 1 wird die Angabe „§ 63 Absatz ... Angabe „§ 73 Absatz 4" ersetzt. 36. In § 93 wird die Angabe „ § 87 Absatz 1" durch die Angabe „§ 87" ersetzt. 37. § 94 Absatz 1 ... 36. In § 93 wird die Angabe „§ 87 Absatz 1" durch die Angabe „ § 87 " ersetzt. 37. § 94 Absatz 1 wird wie folgt geändert: a) In ... durch die Angabe „§ 78" ersetzt. c) In Nummer 3 wird die Angabe „ § 87 Absatz 1" durch die Angabe „§ 87" ersetzt. 38. § 140 Absatz 2 ... c) In Nummer 3 wird die Angabe „§ 87 Absatz 1" durch die Angabe „ § 87 " ersetzt. 38. § 140 Absatz 2 wird wie folgt geändert: a) In ...
Artikel 7 GWBDigiG Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
... 2 Nummer 1, 2 Buchstabe a und Nummer 6 bis 11, Absatz 3 Nummer 1 und 2 sowie die §§ 81a bis 95 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen gelten für die in Absatz 1 genannten ...

Neuntes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
G. v. 01.06.2017 BGBl. I S. 1416
Artikel 1 9. GWBÄndG Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
... 86a Vollstreckung Kapitel 4 Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten § 87 Ausschließliche Zuständigkeit der Landgerichte § 88 ... wie folgt gefasst: „Kapitel 3 Vollstreckung". 58. Vor § 87 wird die Überschrift wie folgt gefasst: „Kapitel 4 Bürgerliche ... „Kapitel 4 Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten". 59. In § 87 Satz 1 werden nach dem Wort „Anwendung" die Wörter „dieses Gesetzes" durch die ...

Verbandsklagenrichtlinienumsetzungsgesetz (VRUG)
G. v. 08.10.2023 BGBl. 2023 I Nr. 272
Artikel 22 VRUG Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
... dem Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz, die Ansprüche und Rechtsverhältnisse in den in § 87 aufgeführten bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten betreffen." ersetzt. 4. ... dem Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz, die Ansprüche und Rechtsverhältnisse in den in § 87 aufgeführten bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten betreffen, a) über die ...