§§ 62 bis 74 - Bundesgrenzschutzgesetz (BGSG)

G. v. 18.08.1972 BGBl. I S. 1834; zuletzt geändert durch Artikel 24 V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1328
Geltung ab 27.09.1972; FNA: 13-4 Bundesgrenzschutz, Bundespolizei
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Sechster Abschnitt Wahrnehmung von Aufgaben durch andere Verwaltungen
§§ 62 bis 74 (aufgehoben)

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