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§ 1 - Milch- und Margarinegesetz (MilchMargG k.a.Abk.)

G. v. 25.07.1990 BGBl. I S. 1471; zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 22 G. v. 20.12.2022 BGBl. I S. 2752
Geltung ab 01.08.1990; FNA: 7842-10 Milch-, Fett- und Eierwirtschaft
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§ 1 Anwendungsbereich



(1) Die Vorschriften dieses Gesetzes sind anzuwenden auf

1.
Milch und Milcherzeugnisse,

2.
Margarineerzeugnisse,

3.
Mischfetterzeugnisse,

4.
mit Milch oder Milcherzeugnissen verwechselbare Erzeugnisse,

soweit sie für den menschlichen Verzehr bestimmt sind.

(1a) Dieses Gesetz dient auch der Durchführung von Rechtsakten der Europäischen Union und Europäischen Gemeinschaft im Anwendungsbereich des Absatzes 1.

(2) 1Die Vorschriften dieses Gesetzes und der nach diesem Gesetz erlassenen Rechtsverordnungen gelten nicht für Erzeugnisse im Sinne dieses Gesetzes, die zur Lieferung in Gebiete außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes oder für die Ausrüstung von Seeschiffen bestimmt sind. 2Zu diesem Zweck bestimmte Erzeugnisse müssen, wenn sie nicht den Vorschriften dieses Gesetzes entsprechen, von den für den Geltungsbereich dieses Gesetzes bestimmten Erzeugnissen getrennt gehalten und kenntlich gemacht werden.



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Frühere Fassungen von § 1 Milch- und Margarinegesetz

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 23.01.2016Artikel 5 Zweites Gesetz zur Änderung agrarmarktrechtlicher Bestimmungen
vom 16.01.2016 BGBl. I S. 52

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 1 Milch- und Margarinegesetz

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 MilchMargG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in MilchMargG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 3 MilchMargG Ermächtigungen (vom 10.08.2021)
... des Bundesrates zum Erhalt und zur Förderung der Qualität von Erzeugnissen im Sinne des § 1 Abs. 1 1. Anforderungen an die Sachkunde für die in einem milchwirtschaftlichen ...
§ 4a MilchMargG (vom 25.01.2019)
... Ein Erzeugnis im Sinne des § 1 Absatz 1 Nummer 1 bis 3 darf nur in Verkehr gebracht werden, wenn die Vorgaben für die Kennzeichnung dieses ... Satz 2, 2. in nach § 4 Absatz 1 ergangenen Ausnahmen und 3. in dem in § 1 Absatz 1a genannten Unionsrecht enthalten sind. (2) Ein Erzeugnis, das kein Erzeugnis ... enthalten sind. (2) Ein Erzeugnis, das kein Erzeugnis im Sinne des § 1 Absatz 1 Nummer 1 ist und entgegen den Vorgaben des Anhangs VII Teil III Nummer 6 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 ... darf nicht in Verkehr gebracht werden. (3) Ist ein Erzeugnis im Sinne des § 1 Absatz 1 Nummer 4 unter Verwendung von Milch oder Milcherzeugnissen hergestellt worden, dürfen die der Milch ...
§ 9 MilchMargG Bußgeldvorschriften (vom 25.01.2019)
... (2) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. entgegen § 1 Abs. 2 Satz 2 dort genannte Erzeugnisse nicht getrennt hält oder nicht kenntlich macht, 2. ...
§ 12 MilchMargG Rechtsverordnungen in besonderen Fällen (vom 25.01.2019)
... wenn ihr unverzügliches Inkrafttreten zur Durchführung von Rechtsakten im Sinne des § 1 Absatz 1a erforderlich und ihre Geltungsdauer auf einen bestimmten Zeitraum von höchstens sechs Monaten ... ohne Zustimmung des Bundesrates Verweisungen auf Vorschriften in Rechtsakten im Sinne des § 1 Absatz 1 , insbesondere Verweisungen auf Vorschriften in der Verordnung (EG) Nr. 1308/2013, in diesem Gesetz ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Drittes Mittelstandsentlastungsgesetz
G. v. 17.03.2009 BGBl. I S. 550
Artikel 13 MEG III Änderung des Milch- und Margarinegesetzes
... zum Erhalt und zur Förderung der Qualität von Erzeugnissen im Sinne des § 1 Abs. 1 1. Anforderungen an die Sachkunde für die in einem milchwirtschaftlichen ...

Gesetz zur Änderung des Rindfleischetikettierungsgesetzes und milchrechtlicher Bestimmungen sowie zur Aufhebung der Rindfleischetikettierungs-Strafverordnung
G. v. 18.01.2019 BGBl. I S. 33
Artikel 2 RiFlEtikettGuaÄndG Änderung des Milch- und Margarinegesetzes
... § 4a eingefügt: „§ 4a (1) Ein Erzeugnis im Sinne des § 1 Absatz 1 Nummer 1 bis 3 darf nur in Verkehr gebracht werden, wenn die Vorgaben für die Kennzeichnung dieses ... Satz 2, 2. in nach § 4 Absatz 1 ergangenen Ausnahmen und 3. in dem in § 1 Absatz 1a genannten Unionsrecht enthalten sind. (2) Ein Erzeugnis, das kein ... enthalten sind. (2) Ein Erzeugnis, das kein Erzeugnis im Sinne des § 1 Absatz 1 Nummer 1 ist und entgegen den Vorgaben des Anhangs VII Teil III Nummer 6 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 ... ist, darf nicht in Verkehr gebracht werden. (3) Ist ein Erzeugnis im Sinne des § 1 Absatz 1 Nummer 4 unter Verwendung von Milch oder Milcherzeugnissen hergestellt worden, dürfen die der Milch ... ohne Zustimmung des Bundesrates Verweisungen auf Vorschriften in Rechtsakten im Sinne des § 1 Absatz 1 , insbesondere Verweisungen auf Vorschriften in der Verordnung (EG) Nr. 1308/2013, in diesem Gesetz ...

Zweites Gesetz zur Änderung agrarmarktrechtlicher Bestimmungen
G. v. 16.01.2016 BGBl. I S. 52
Artikel 5 2. AgrarMRÄndG Änderung des Milch- und Margarinegesetzes
... (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 1 wird folgender Absatz 1a eingefügt: „(1a) Dieses Gesetz dient auch der ... ihr unverzügliches Inkrafttreten zur Durchführung von Rechtsakten im Sinne des § 1 Absatz 1a erforderlich und ihre Geltungsdauer auf einen bestimmten Zeitraum von höchstens ...