§ 14 Geltung lebensmittelrechtlicher Vorschriften
Unberührt bleiben die Vorschriften des Lebensmittelrechts, soweit nicht Vorschriften dieses Gesetzes entgegenstehen.
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Ermächtigungsgrundlage gemäß ZitiergebotStammnormen
Margarine- und Mischfettverordnung (MargMFV)V. v. 31.08.1990 BGBl. I S. 1989, 2259; zuletzt geändert durch Artikel 17 V. v. 05.07.2017 BGBl. I S. 2272
Zitate in ÄnderungsvorschriftenDrittes Mittelstandsentlastungsgesetz
G. v. 17.03.2009 BGBl. I S. 550
Artikel 13 MEG III Änderung des Milch- und Margarinegesetzes ... 1" durch die Angabe „§ 10 Nr. 1" ersetzt. 11. Der bisherige § 14 wird § 9 und wie folgt geändert: a) In Absatz 1 wird die Angabe ... „§ 8 Nr. 2" ersetzt. b) In Nummer 2 wird die Angabe „§ 14 Abs. 2 Nr. 4" durch die Angabe „§ 9 Abs. 2 Nr. 4" ersetzt. 13. Der ... Angabe „§ 13" durch die Angabe „§ 8" und die Angabe „§ 14 " durch die Angabe „§ 9" ersetzt. 14. Der bisherige Sechste ... Abschnitt. 15. Die bisherigen §§ 17 bis 21 werden die §§ 12 bis ...
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