§ 16 - Milch- und Margarinegesetz (MilchMargG k.a.Abk.)

G. v. 25.07.1990 BGBl. I S. 1471; zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 22 G. v. 20.12.2022 BGBl. I S. 2752
Geltung ab 01.08.1990; FNA: 7842-10 Milch-, Fett- und Eierwirtschaft
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§ 16 Inkrafttreten, abgelöste Vorschriften


§ 16 hat 1 frühere Fassung und wird in 1 Vorschrift zitiert

Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt das Milchgesetz in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 7842-2, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch das Gesetz vom 1. August 1989 (BGBl. I S. 1556), außer Kraft.


Text in der Fassung des Artikels 13 Drittes Mittelstandsentlastungsgesetz G. v. 17. März 2009 BGBl. I S. 550 m.W.v. 25. März 2009

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Frühere Fassungen von § 16 Milch- und Margarinegesetz

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 25.03.2009Artikel 13 Drittes Mittelstandsentlastungsgesetz
vom 17.03.2009 BGBl. I S. 550

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von § 16 Milch- und Margarinegesetz

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 16 MilchMargG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in MilchMargG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Drittes Mittelstandsentlastungsgesetz
G. v. 17.03.2009 BGBl. I S. 550
Artikel 13 MEG III Änderung des Milch- und Margarinegesetzes
... durch die Angabe „§ 9 Abs. 2 Nr. 4" ersetzt. 13. Der bisherige § 16 wird § 11 und in Satz 1 wird die Angabe „§ 13" durch die Angabe „§ ... Abschnitt. 15. Die bisherigen §§ 17 bis 21 werden die §§ 12 bis 16 ...


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