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Änderung § 5 Milch- und Margarinegesetz vom 25.03.2009

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§ 10 a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 25.03.2009 geltenden Fassung
§ 5 n.F. (neue Fassung)
in der am 25.03.2009 geltenden Fassung
durch Artikel 13 G. v. 17.03.2009 BGBl. I S. 550

(Text alte Fassung)

§ 10 Überwachung; Monitoring


(Text neue Fassung)

§ 5 Überwachung; Monitoring


(Textabschnitt unverändert)

Die Überwachung der Einhaltung der Vorschriften dieses Gesetzes erfolgt nach Maßgabe der Bestimmungen der §§ 38 bis 48 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches auch insoweit, als die Vorschriften dieses Gesetzes über den Rahmen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches hinausgehen. Die §§ 50 bis 52 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches finden im Bereich dieses Gesetzes Anwendung.