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Änderung § 12 Milch- und Margarinegesetz vom 25.03.2009

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§ 17 a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 25.03.2009 geltenden Fassung
§ 12 n.F. (neue Fassung)
in der am 25.03.2009 geltenden Fassung
durch Artikel 13 G. v. 17.03.2009 BGBl. I S. 550
 (keine frühere Fassung vorhanden)

(Text alte Fassung)

§ 17 Angleichung an Gemeinschaftsrecht


(Text neue Fassung)

§ 12 Angleichung an Gemeinschaftsrecht


(Textabschnitt unverändert)

Rechtsverordnungen nach diesem Gesetz können auch zum Zwecke der Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft erlassen werden, soweit dies zur Durchführung von Verordnungen, Richtlinien oder Entscheidungen des Rates oder der Kommission der Europäischen Gemeinschaften, die Sachbereiche dieses Gesetzes betreffen, erforderlich ist.



 (keine frühere Fassung vorhanden)