Änderung § 15 Milch- und Margarinegesetz vom 25.01.2019

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§ 15 a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 25.01.2019 geltenden Fassung
§ 15 n.F. (neue Fassung)
in der am 25.01.2019 geltenden Fassung
durch Artikel 2 G. v. 18.01.2019 BGBl. I S. 33
(heute geltende Fassung) 

(Text alte Fassung) nächste Änderung

§ 15 Übergangsregelung


(Text neue Fassung)

§ 15 (aufgehoben)


vorherige Änderung

Bis zum Erlaß einer Rechtsverordnung nach § 15 Nr. 1 sind § 13 Abs. 1 Nr. 2 und § 14 Abs. 1, dieser in Verbindung mit § 13 Abs. 1 Nr. 2 und § 14 Abs. 3, in der bis zum 14. Juli 1998 geltenden Fassung weiter anzuwenden.



 
(heute geltende Fassung) 



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