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Zitierungen von § 9 BörsG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 9 BörsG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BörsG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 10 BörsG Wahl des Börsenrates
... Die Mitglieder des Börsenrates werden für die Dauer von drei Jahren von den in § 9 Abs. 1 Satz 2 genannten Gruppen jeweils aus ihrer Mitte gewählt; die Vertreter der Anleger ... Börsenrates hinzugewählt. (2) Unternehmen, die mehr als einer der in § 9 Abs. 1 Satz 2 genannten Gruppen angehören, dürfen nur in einer Gruppe wählen. ... übertragen. Die Rechtsverordnung muss sicherstellen, dass alle in § 9 Abs. 1 Satz 2 genannten Gruppen angemessen vertreten sind. Sie kann zudem vorsehen, dass bei ...
§ 11 BörsG Börsenrat an Warenbörsen
... Warenbörsen sind die Vorschriften der §§ 9 und 10 über den Börsenrat mit folgender Maßgabe anzuwenden: 1.  ... mit folgender Maßgabe anzuwenden: 1. Abweichend von § 9 Abs. 1 Satz 2 müssen die zur Teilnahme am Börsenhandel zugelassenen Unternehmen und in ...
 
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