§ 15 (aufgehoben)
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitate in ÄnderungsvorschriftenDritte Verordnung zur Änderung der Markenverordnung und anderer Verordnungen
V. v. 10.12.2012 BGBl. I S. 2630
Artikel 2 3. MarkenVuaÄndV Änderung der Geschmacksmusterverordnung ... 1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert: a) Die Angabe zu § 15 wird wie folgt gefasst: „§ 15 (weggefallen)". b) Die ... a) Die Angabe zu § 15 wird wie folgt gefasst: „§ 15 (weggefallen)". b) Die Angaben zum Anhang werden gestrichen. 2. § ... in das Geschmacksmusterregister nach § 13 eingetragenen Tatsachen." 6. § 15 wird aufgehoben. 7. In § 17 Absatz 1 werden die Wörter „und der ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/4455/a61551.htm