Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 12.06.2007 aufgehoben
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Eingangsformel - Verordnung über die Bestimmung der zur Aufnahme von Verklarungen berechtigten Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland (VerklVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 14.05.1974 BGBl. I S. 1189; aufgehoben durch § 2 V. v. 28.05.2007 BGBl. I S. 1005
Geltung ab 01.06.1974; FNA: 4101-6 Nebenvorschriften zum Handelsgesetzbuch
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Eingangsformel



Auf Grund des § 522 des Handelsgesetzbuchs vom 10. Mai 1897 in der Fassung des Artikels 1 Nr. 12 des Gesetzes zur Änderung des Handelsgesetzbuchs und anderer Gesetze (Seerechtsänderungsgesetz) vom 21. Juni 1972 (Bundesgesetzbl. I S. 966) wird verordnet:



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