(1) 1Als Mitglied der Bordvertretung ist gewählt, wer die meisten Stimmen erhalten hat. 2Bei gleicher Stimmenzahl entscheidet das Los.
(2) Lehnt die gewählte Person die Wahl ab, so tritt an ihre Stelle die nicht gewählte Person mit der nächsthöchsten Stimmenzahl.
§ 50 WOS Stimmabgabe ... Ist nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl zu wählen (§§ 24 bis 30 , 57, 58), so ist die Stimme für die einzelnen Bewerber abzugeben. (2) ...
§ 53 WOS Feststellung des Wahlergebnisses ... 23, 57) die auf jede Vorschlagsliste, 2. im Fall der Mehrheitswahl (§§ 24 bis 30 , 57, 58) die auf jede einzelne Bewerberin oder jeden einzelnen Bewerber entfallenen ...