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§ 47 - Wahlordnung Seeschifffahrt (WOS)

V. v. 07.02.2002 BGBl. I S. 594; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 08.10.2021 BGBl. I S. 4640
Geltung ab 16.02.2002; FNA: 801-7-2-1 Betriebsverfassung und Mitbestimmung
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§ 47 Vorbereitung der Stimmabgabe



1Der Wahlvorstand hat unverzüglich nach Ordnung der Wahlvorschläge (§§ 20, 28 Abs. 2, §§ 57, 58) folgende, zur Stimmabgabe erforderliche Unterlagen herzustellen:

1.
Stimmzettel und Wahlumschläge;

2.
vorgedruckte, von der Wählerin oder dem Wähler zu unterzeichnende Erklärungen, in denen diese versichern, dass sie den Stimmzettel persönlich gekennzeichnet haben, sowie

3.
Wahlbriefumschläge, die die Anschrift des Wahlvorstands und den Vermerk "Schriftliche Stimmabgabe" tragen.

2Die Stimmzettel müssen alle dieselbe Größe, Farbe, Beschaffenheit und Beschriftung haben; dasselbe gilt für die Wahlumschläge.

 
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Zitierungen von § 47 WOS

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 47 WOS verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in WOS selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 42 WOS Wahlvorschläge der Gewerkschaften
... vertretenen Gewerkschaft (§ 14 Abs. 3 des Gesetzes) gelten die §§ 39 bis 41 und 43 bis 58 entsprechend. (2) Der Wahlvorschlag einer Gewerkschaft ist ungültig, wenn ...
§ 48 WOS Bekanntmachungen zur Stimmabgabe
... dem Wahlumschlag zu verschließen sind; 7. dass die vorgedruckte Erklärung ( § 47 Nr. 2 ) unter Angabe des Datums zu unterzeichnen und zusammen mit dem Wahlumschlag im Wahlbriefumschlag ...
§ 50 WOS Stimmabgabe
... und ihn in dem Wahlumschlag zu verschließen, 2. die vorgedruckte Erklärung ( § 47 Nr. 2 ) unter Angabe des Datums zu unterzeichnen und diese zusammen mit dem Wahlumschlag in dem ...
§ 51 WOS Behandlung der Wahlbriefe durch den Wahlvorstand
...  2. ein Wahlbrief nicht eine unterzeichnete vorgedruckte Erklärung des Absenders nach § 47 Nr. 2 enthält, 3. der Stimmzettel nicht in einem verschlossenen Wahlumschlag eingegangen ...
§ 53 WOS Feststellung des Wahlergebnisses
...  (2) Ungültig sind Stimmzettel, 1. die nicht den Erfordernissen des § 47 Satz 2 entsprechen; 2. aus denen sich der Wille des Wählers nicht zweifelsfrei ergibt; ...