Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Zitierungen von § 6 Gesetz über Arbeitnehmererfindungen

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 6 ArbnErfG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ArbnErfG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 18 ArbnErfG Mitteilungspflicht (vom 01.10.2009)
... frei sei, so kann die Erfindung nicht mehr als Diensterfindung in Anspruch genommen werden (§ 6 ). (3) Eine Verpflichtung zur Mitteilung freier Erfindungen besteht nicht, wenn die ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Vereinfachung und Modernisierung des Patentrechts
G. v. 31.07.2009 BGBl. I S. 2521
Artikel 7 PatRMoG Änderung des Gesetzes über Arbeitnehmererfindungen
... durch die Wörter „in Textform" ersetzt. 2. § 6 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 werden die Wörter ... „die Erfindung nicht mehr als Diensterfindung in Anspruch genommen werden (§ 6 )" ersetzt. 12. § 21 wird aufgehoben. 13. In § 23 Abs. 2 ...