Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Zitierungen von § 28 Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den gehobenen Archivdienst des Bundes

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 28 LAP-ghDArchivV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in LAP-ghDArchivV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 25 LAP-ghDArchivV Prüfungskommission
... Die Laufbahnprüfung wird in den in § 28 Abs. 1 Nr. 2 und 3 sowie § 30 Abs. 1 Nr. 2 aufgeführten Teilen vor einer ...
§ 27 LAP-ghDArchivV Prüfungsort, Prüfungstermin
... der Kultur und der Medien. (2) Die Ordnungs- und Verzeichnungsarbeit (§ 28 Abs. 1 Nr. 3) soll vier, die schriftliche Prüfung im Übrigen spätestens zwei Wochen ...
§ 29 LAP-ghDArchivV Zulassung zur mündlichen Prüfung
... gemäß § 30 Abs. 1 Nr. 2 zugelassen, wenn mindestens vier der nach § 28 Abs. 1 Nr. 1 und 2 zu fertigenden Aufsichtsarbeiten oder drei der nach diesen Vorschriften zu ...
§ 36 LAP-ghDArchivV Prüfungsakten, Einsichtnahme
... 1 Nr. 2 sowie des Laufbahnprüfungszeugnisses ist mit den schriftlichen Arbeiten nach § 28 Abs. 1 Nr. 2 und 3 zu den Prüfungsakten zu nehmen. Die Prüfungsakten werden bei der ...