Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Zitierungen von § 8 Bundesbahngesetz

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 8 BBahnG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BBahnG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 8b BBahnG Ernennung von Beamten zu Vorstandsmitgliedern (vom 12.02.2009)
... Wird ein Bundesbeamter in ein Amtsverhältnis nach § 8 berufen, so scheidet er mit dem Beginn des Amtsverhältnisses aus seinem Amt als Beamter aus. ... Unfallausgleich unberührt. (2) Endet das Amtsverhältnis im Sinne des § 8 , so tritt der Beamte, wenn ihm nicht innerhalb von drei Monaten unter den Voraussetzungen des ...
§ 9 BBahnG Aufgaben des Vorstands
... die eine Aufteilung der Geschäfte auf die Mitglieder des Vorstands vorsieht. Dabei ist § 8 Abs. 1 Satz 3 zu beachten. Beschlüsse des Vorstands bedürfen der Zustimmung der Mehrheit ...
§ 9a BBahnG Stellvertretende Vorstandsmitglieder
... die Amtsbezeichnung Stellvertretendes Mitglied des Vorstands der Deutschen Bundesbahn. § 8 Abs. 1 Satz 4 und 5, Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3, die §§ 8a und 8b gelten entsprechend.  ... auf dessen Verlangen oder auf Vorschlag des Bundesministers für Verkehr. § 8 Abs. 4 Satz 2 bis 5 gilt ...
§ 19a BBahnG Rechtsverhältnisse von Inhabern leitender Dienstposten
...  Sie führen eine der in Nummer 1 bis 5 genannten Amtsbezeichnungen. § 8 Abs. 1 Satz 4 und 5, Abs. 2 Satz 2, 3 und 5, Abs. 3 sowie die §§ 8a, 8b und 9a Abs. 3 ...
 
Zitat in folgenden Normen

Deutsche Bahn Gründungsgesetz (DBGrG)
Artikel 2 G. v. 27.12.1993 BGBl. I S. 2378, 2386, 1994 I S. 2439; zuletzt geändert durch Artikel 21 G. v. 09.06.2021 BGBl. I S. 1614
§ 18 DBGrG Öffentlich-rechtliche Amtsverhältnisse
... Die Amtsverhältnisse der Personen, die nach den §§ 8 , 9a und 19a des Bundesbahngesetzes in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 431-1, ...

Eisenbahnneuordnungsgesetz (ENeuOG)
G. v. 27.12.1993 BGBl. I S. 2378, 1994 I S. 2325, 2439; zuletzt geändert durch Artikel 107 G. v. 08.07.2016 BGBl. I S. 1594
Artikel 8 ENeuOG Außerkrafttreten bisherigen Rechts (vom 15.07.2016)
... gegründeten Deutsche Bahn Aktiengesellschaft in das Handelsregister gelten die §§ 8 , 8a, 8b, 9, 9a und 19a des Bundesbahngesetzes fort mit der Maßgabe, daß an die Stelle ...
Anzeige