Zitierungen von § 4 EdVÖBBeitrV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 EdVÖBBeitrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EdVÖBBeitrV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Beiträge zur Entschädigungseinrichtung des Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands GmbH
V. v. 17.08.2009 BGBl. I S. 2877
Artikel 1 2. EdVÖBBeitrVÄndV
... „15.000 Euro" ersetzt. 4. § 3 wird aufgehoben. 5. § 4 wird wie folgt gefasst: „§ 4 Übergangsvorschrift (1) ... § 3 wird aufgehoben. 5. § 4 wird wie folgt gefasst: „§ 4 Übergangsvorschrift (1) § 1 in der ab dem 26. August 2009 geltenden Fassung ...


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