(1) Fachstudien und berufspraktische Studienzeiten (Praktika und praxisbezogene Lehrveranstaltungen) dauern jeweils 18 Monate. Fachstudien und berufspraktische Studienzeiten bilden eine Einheit und bauen aufeinander auf.
(2) Die Ausbildung umfasst:
- 1.
- Studienabschnitt I Grundstudium 6 Monate,
- 2.
- Praktikum I Ausbildungsbehörde 5 Monate,
- 3.
- Studienabschnitt II Hauptstudium 12 Monate,
- 4.
- Praktikum II Ausbildungsbehörde 13 Monate.
Studienabschnitt II und Praktikum II können in mehrere Abschnitte gegliedert werden.
Während der Praktika werden praxisbezogene Lehrveranstaltungen von insgesamt mindestens drei Monaten Dauer durchgeführt.
(3) Das Grundstudium schließt mit der Zwischenprüfung ab.