§ 14 Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung
Die Fachstudien werden an der Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung durchgeführt. Die Einstellungsbehörde weist die Anwärterinnen und Anwärter dem Fachbereich Finanzen zum Grund- und Hauptstudium zu.
interne Verweise
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