(1) Im Hauptstudium sollen die Anwärterinnen und Anwärter gründliche Fachkenntnisse und die Fähigkeit erwerben, methodisch und selbständig auf wissenschaftlicher Grundlage zu arbeiten.
(2) Im Hauptstudium werden die bisher erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten in den Studiengebieten
- 1.
- Abgabenrecht,
- 2.
- Recht des grenzüberschreitenden Warenverkehrs,
- 3.
- Zolltarifrecht,
- 4.
- Verbrauchsteuer- und Monopolrecht,
- 5.
- Betriebswirtschaftslehre,
- 6.
- Haushaltsrecht/Kostenrechnung,
- 7.
- Recht der sozialen Sicherung von Arbeitnehmern und
- 8.
- Managementlehre
ergänzt, erweitert und vertieft.