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Zitierungen von § 14 FlugfunkV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 14 FlugfunkV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in FlugfunkV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 17 FlugfunkV Gebühren und Auslagen
... Euro; 6. für das Bearbeiten eines Antrages nach § 12, § 13 oder § 14 a) Ausstellen eines Flugfunkzeugnisses nach § 12 20 Euro, b) ... eines Flugfunkzeugnisses bei Inhabern eines Flugfunkzeugnisses einer fremden Verwaltung (§ 14 ) ohne vereinfachte Prüfung 20 Euro, d) Ausstellen eines Flugfunkzeugnisses bei ... eines Flugfunkzeugnisses bei Inhabern eines Flugfunkzeugnisses einer fremden Verwaltung (§ 14 ) mit vereinfachter Prüfung 40 Euro. (2) Die Gebührenschuld entsteht mit ...
Anlage 1 FlugfunkV (zu § 8 Abs. 3, § 10 Abs. 1, § 14 Abs. 2) Prüfungsbestimmungen für den Erwerb von Flugfunkzeugnissen
... in deutscher Sprache. 2.2.5 In der vereinfachten Prüfung gemäß § 14 Abs. 2 für Bewerber, die Inhaber eines Flugfunkzeugnisses einer fremden Verwaltung sind, sind ... ins Deutsche. 3.2.4 In der vereinfachten Prüfung gemäß § 14 Abs. 2 für Bewerber, die Inhaber eines Flugfunkzeugnisses einer fremden Verwaltung sind, sind ...