§ 1 - Beitragssatzgesetz 1999 (BSG 1999)

§ 1 Beitragssätze in der Rentenversicherung



Der Beitragssatz beträgt für die Zeit vom 1. April 1999 bis zum 31. Dezember 1999 in der Rentenversicherung der Arbeiter und der Angestellten 19,5 vom Hundert und in der knappschaftlichen Rentenversicherung 25,9 vom Hundert.



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