§ 1 - Erschwerniszulagenverordnung (EZulV)

neugefasst durch B. v. 03.12.1998 BGBl. I S. 3497; zuletzt geändert durch Artikel 23 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 414
Geltung ab 01.05.1976; FNA: 2032-1-11-3 Besoldung, Reise- und Umzugskosten, Unterhaltszuschuss
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§ 1 Anwendungsbereich


§ 1 hat 1 frühere Fassung und wird in 3 Vorschriften zitiert

Diese Verordnung regelt die Gewährung von Zulagen zur Abgeltung besonderer, bei der Bewertung des Amtes oder bei der Regelung der Anwärterbezüge nicht berücksichtigter Erschwernisse (Erschwerniszulagen) für Empfänger von Dienstbezügen und Anwärterbezügen des Bundes. Durch eine Erschwerniszulage wird ein mit der Erschwernis verbundener Aufwand mit abgegolten.


Text in der Fassung des Artikels 1 Achte Verordnung zur Änderung der Erschwerniszulagenverordnung V. v. 3. Juni 2008 BGBl. I S. 970 m.W.v. 1. Januar 2008

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Frühere Fassungen von § 1 EZulV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.01.2008 (09.06.2008)Artikel 1 Achte Verordnung zur Änderung der Erschwerniszulagenverordnung
vom 03.06.2008 BGBl. I S. 970

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von § 1 EZulV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 EZulV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EZulV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Achte Verordnung zur Änderung der Erschwerniszulagenverordnung
V. v. 03.06.2008 BGBl. I S. 970
Artikel 1 8. EZulVÄndV
... vom 21. Juni 2005 (BGBl. I S. 1818), wird wie folgt geändert: 1. Dem § 1 Satz 1 werden nach den Wörtern „und Anwärterbezügen" die Wörter ...

Verordnung zur Änderung von Vorschriften für Dienst zu wechselnden Zeiten
V. v. 20.08.2013 BGBl. I S. 3286, 3741
Artikel 2 EZulVuaÄndV Weitere Änderung der Erschwerniszulagenverordnung
... „Inhaltsübersicht Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften § 1 Anwendungsbereich § 2 Ausschluss einer Erschwerniszulage § 2a ...

Zehnte Verordnung zur Änderung der Erschwerniszulagenverordnung
V. v. 13.12.2011 BGBl. I S. 2692
Artikel 1 10. EZulVÄndV
... worden ist, wird wie folgt geändert: 1. Die Überschrift vor § 1 wird wie folgt gefasst: „Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften".  ...


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